Häufig gestellte Fragen
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: eine Berufs- bzw. Amtsbezeichnung, welche man nur führen darf, wenn er einen Arbeitsvertrag im Rahmen von dem Tarifvertrag für öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) abgeschlossen hat.
Doktorand/in / Promovierende/r: ein akademischer Stand, wenn man in der Promotionsliste einer promotionsführenden Einrichtung (i.d.R., Universität) eingetragen ist.
Mehr: